Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltung und Einbeziehung der Bedingungen Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten gleichzeitig für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn diese von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden, oder wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass abweichende Bedingungen nicht oder nur nach schriftlicher Anerkennung durch ihn gelten sollen. Unserer Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bestimmungen gelten als fallen gelassen, wenn nicht binnen 7 Tagen nach a) der Absendung des Angebotes oder b) spätestens gleichzeitig mit dem Eingang der Bestellung, falls bei dieser ein Angebot unsererseits nicht vorhanden ist, oder aufgrund unseres Angebotes. Innerhalb der Widerspruchsfrist des Bestellers bei uns eingeht, ein schriftlicher Widerspruch des Bestellers bei uns vorliegt, der die, von ihm nicht anerkannten Bedingungen genau bezeichnet. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Einkaufs-, oder Bestellbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von uns schriftlich bestätigt ist.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss Aus offensichtlichen Irrtümern, etwaigen Abweichungen gegenüber den Angaben in Werbemitteln und Prospekten, insbesondere Abbildungen, Schreib- und Rechenfehlern kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns herleiten. Die Auftraggeber willigen ein, dass die Schöpfer GmbH & Co. KG die von ihr aufgenommenen Fotografien der umgesetzten Aufträge für die Eigenwerbung in Printmedien und sämtlichen Onlinekanälen, einschließlich der sozialen Medien, nutzen darf.

§ 3 Preise Ale Preise, auch die in den Werbemitteln und Prospekten angegebenen, verstehen sich netto zuzüglich der jeweiligen MwSt. zur Zeit der Rechnungsstellung, ausschließlich Porto und Verpackung. Sämtliche Lieferungen sind Holschulden des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung abholbereit fertig gestellt ist. Auf die Angabe des Bestellers wird die Lieferung durch uns für den Besteller auf dem billigsten Wege versandt. Ale Sendungen werden auf die Gefahr des Bestellers verschickt. Verzögerungen beim Versand gehen nicht zu unseren Lasten. Die entstehenden Kosten durch die Angabe einer abweichenden Lieferadresse, werden vom Besteller in voller Höhe getragen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 4 Entwürfe Sämtliche Entwurfsfertigungen sind unser geistiges Eigentum, dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden und erfolgen gegen Berechnung. Die Herausgabe von Druckvorlagen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Lieferfristen Wir sind bemüht die Auslieferung, so schnell als möglich ab Eingang der Bestellung vorzunehmen. Versandvorschriften und Eingangsfristen wie: "Lieferung bis spätestens" können wir nicht als Vertragsinhalt anerkennen. Fehlen für die Ausführung der Bestellung Angaben und Einzelheiten seitens des Bestellers, beginnt die Lieferfrist erst ab vollständiger Erfüllung der Bestellerverpflichtungen und zwar auch hinsichtlich der Gesamtbestellung, wenn der Besteller nur teilweise eine Mitwirkungspflicht oder eine Mitwirkungspflicht an einzelnen Teilen der Bestellung trifft.

• Sind wir unserer Lieferpflicht nicht rechtzeitig nachgekommen, oder konnten wir die Bestellung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nur teilweise ausliefern, so hat der Besteller nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er uns durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 2 Wochen ab Zugang der Aufforderung gewährt hat und die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Ansprüche insbesondere solche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Macht der Besteller von den genannten Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. • § 6 Mängel und Beanstandungen Beschädigte Waren sind erst nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens durch Bahn, Post, Spediteur oder sonstigem Auslieferer abzunehmen. Andernfalls gilt die Beschädigung als beim Besteller eingetreten. Mögliche Ersatzansprüche, die uns gegen Bahn, Post, Spediteur oder sonstigem Auslieferer zustehen, treten wir an den Besteller ab, sobald die Ware bei uns bezahlt ist. Andernfalls ist der Besteller verpflichtet, die Ersatzansprüche geltend zu machen, diese an keinen Dritten abzutreten und die Entschädigung an uns anweisen zu lassen. Mit der Ersatzleistung wird der Besteller nur in Höhe der Ersatzleistung von der eigenen Verpflichtung befreit. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden vor Verwendung der gelieferten Ware und nur dann, wenn diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach dem Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Soweit ein Mangel erst nach der Verwendung entsteht und bei Erhalt der Ware nicht erkennbar war, hat der Besteller die Einhaltung der Verwendungsrichtlinien nachzuweisen. Der Besteller trägt die Gefahr der Verwendbarkeit des Untergrundes. Der Nachweis nicht ordnungsgemäßer Verwendung bleibt uns unbenommen. Zur Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller die bemängelte Ware auf seine Kosten bei uns vorlegt. Bei begründeter Beanstandung oder Mängelrügen muss der Besteller uns zunächst Gelegenheit geben, unter Ausschluss der sonstigen Gewährleistungsansprüche und insbesondere Ausschluss jedweder Ersatzansprüche aus Folgeschäden nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder kostenlos Ersatz zu leisten. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Mangels rechtzeitiger Anzeige sind wir von der Mangelhaftung befreit. Für Schäden, die nach Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren entstehen, haften wir nicht. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn ohne unser Einverständnis von dritter Seite Veränderungen oder Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vorgenommen werden. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt Gewährleistungsansprüche gegen uns aus.

§ 7 Zahlungsbedingungen Ohne besondere Fälligkeitsvereinbarungen sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung mit Scheck ist die Zahlungsfrist mit Eingang bei uns gewahrt, wenn der Scheck bei Vorlage ohne weiteres eingelöst wird. Bei Überweisung ist ausschließlich die Gutschrift auf unserem Konto fristwahrend. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Bestellers, Abzüge an unseren Rechnungen (insbesondere wegen behaupteter Mängel), sowie die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten, sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit von der Schöpfer GmbH & Co. KG anerkannten Forderungen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung am Tage der Fälligkeit unserer Rechnungen ein. Von da ab sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen, selbst dann, wenn solche verjährt sein sollten und der Besteller die Verjährungseinrede bereits erhoben hat. Sind bereits Kosten und Zinsen, aus einer älteren Verbindlichkeit entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden seine Schecks nicht eingelöst oder stellt der Besteller die Zahlungen ein, oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus der gesamten Geschäftsverbindung fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 8 Haftungsbeschränkung Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Schöpfer GmbH & Co. KG. Wenn der Käufer in Verzug gerät, ist die Schöpfer GmbH & Co. KG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Waren wieder an sich zu nehmen. Solange keine vollständige Begleichung der Forderungen vorliegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Sache zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben. Die Schöpfer GmbH & Co. KG hat die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt.

Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden veräußern. Der Käufer tritt damit die Forderung gegen den Dritten, der sich aus dem Verkauf ergibt, an die Schöpfer GmbH & Co. KG ab. Damit kann der Käufer die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einziehen. Die Schöpfer GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Abtretung der Forderung jederzeit gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

Der Käufer kann die Ware jedoch weiterverarbeiten. Wird der Gegenstand mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers befindlichen Waren verbunden, erwirbt die Schöpfer GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten Gegenstands zur neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wenn die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Käufer das anteilige Miteigentum an dieser Sache an den Verkäufer.

Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die Ware weiterzuverkaufen oder an Dritte weiterzugeben.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung für beide Teile der Firmensitz der Firma Schöpfer GmbH & Co. KG. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das für unseren Firmensitz zuständige Amtsgericht Reutlingen bzw. Landgericht Tübingen ausschließlich zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, am Wohnsitz des Bestellers zu klagen.

§ 11 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen durch Gesetz oder Sonderregelung ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Überschriften dienen der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.